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  Richtlinien + Normen - Brennbare Gase und Dämpfe
  Einteilung der brennbaren Gase und Dämpfe
  Die Zündtemperatur der verschiedenen Gas- und Dampf-Luftgemische sind sehr unterschiedlich, ebenso weichen die Gemische von ihrer Durchschlagskraft von einander ab (MSEG-Wert).
Aus diesem Grunde hat man die brennbaren Gase und Dämpfe gemäß VDE 0165, Teil 1 und
VDE 0170/0171 in Explosionsgruppen (früher Explosionsklassen) und Temperaturklassen
(früher Zündgruppen) eingeteilt.
  Für die Zündtemperaturen sind die Temperaturklassen T1 bis T6 (früher G1 bis G5 genannt), für die Durchschlagskraft der explosiblen Atmosphären die Explosionsgruppen IIA bis IIC eingeteilt.
 
Explosions-
gruppe
Temperaturklasse
  T1 T2 T3 T4 T5 T6
I Methan
(Grubengas)
         
IIA Aceton
Äthan
Aethylacetat
Ammoniak
Benzol
Essigsäure
Kohlenoxyd
Methanol
Propan
Toluol
Aethylalkohol
i-Amylacetat
n-Butan
n-Butylalkohol
Benzine
Diesel-
kraftstoffe
Flugzeug-
kraftstoffe
Heizöle
n-Hexan
Acetaldehyd
Aethyläther
   
IIB Stadtgas
(Leuchtgas)
Aethylen        
IIC Wasserstoff Acetylen       Schwefel-
kohlenstoff
  Einteilung in Gruppe I und II
  In der früheren und noch bis 05.88 gültigen VDE 0170/0171/2.61 gilt die Unterscheidung (SCH)- für schlagwettergeschützte Betriebsmittel und (Ex)- für explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel. Gemäß der EN-Vorschrift EN 50014:97 Pkt. 4.1 wird diese Unterscheidung zwischen dem Schlagwetterschutz und dem Explosionsschutz ersetzt durch die Einteilung in die Gruppen I oder II.
  Gruppe I umfasst die elektrischen Betriebsmittel, die für schlagwettergefährdete Grubenbaue eingesetzt werden dürfen.
  Gruppe II umfasst die elektrischen Betriebsmittel, die für alle übrigen explosionsgefährdeten Bereiche eingesetzt werden dürfen.
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