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  Richtlinien + Normen - Explosionsschutz
  Wissenswertes über den Explosionsschutz
  Die auf dieser Seite gemachten Angaben dienen dazu, Ihnen einen Überblick über die Arten des Explosionsschutzes von elektrischen Betriebsmitteln zu geben, die in der Umgebung von explosionsfähigen Nebeln, Dämpfen und Gasen eingesetzt werden können. Die Angaben halten sich an Normen und Richtlinien der Europäischen Union. Für die Vollständigkeit und Aktualität der hier gemachten Angaben übernehmen wir keine Gewährleistung.
  Einsatz von explosionsgeschützten elektrischen Betriebsmitteln
  Die Errichtung und der Betrieb von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind gemäß der
    - Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen - ( ElexV )
  durchzuführen.
  Die ElexV gibt Auskunft über die Pflichten und Verantwortungen der Betreiber von explosionsgeschützten elektrischen Betriebsmitteln.
  Grundsätzlich gehört zu den Aufgaben des Betreibers
    - zu prüfen, ob die ElexV anzuwenden ist
- die Beachtung der Ex-Richtlinien
- die Festlegung der Gefahrenbereiche
  Explosionsgefährdete Bereiche
  Explosionsgefährdete Bereiche sind Bereiche, in denen Explosionsgefahr herrscht, d.h. in denen aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Der Umfang der notwendigen Schutzmaßnahmen wird durch die Wahrscheinlichkeit des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre bestimmt. Diese Gefahrenbereiche werden gemäß der bestehenden Richtlinien in Zonen unterteilt. Für Gase, Nebel und Dämpfe gelten die nachfolgend genannten Zonen:
  Zone 0 umfasst Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
ständig oder langzeitig
vorhanden ist.
Hierzu zählen z.B. das Innere von Behältern, Rohrleitungen und Apparaturen.
  Zone 1 umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich auftritt.
Hierzu zählen z.B. die nähere Umgebung von Zone 0-Bereichen, Füllstationen, Entlüftungsleitungen, Domschächten und Auffangräumen von Tanks.
  Zone 2 umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre nur selten und dann auch nur kurzzeitig auftritt.
Hierzu zählen die Bereiche, die Zone 0 und Zone 1 umgeben.
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