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Wissenswertes über
den Explosionsschutz |
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Die auf dieser Seite
gemachten Angaben dienen dazu, Ihnen einen Überblick über
die Arten des Explosionsschutzes von elektrischen Betriebsmitteln
zu geben, die in der Umgebung von explosionsfähigen Nebeln, Dämpfen
und Gasen eingesetzt werden können. Die Angaben halten sich an
Normen und Richtlinien der Europäischen Union. Für die Vollständigkeit
und Aktualität der hier gemachten Angaben übernehmen wir
keine Gewährleistung. |
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Einsatz von explosionsgeschützten
elektrischen Betriebsmitteln |
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Die Errichtung und der
Betrieb von elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
sind gemäß der |
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- Verordnung über
elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen - (
ElexV ) |
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durchzuführen. |
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Die ElexV gibt Auskunft
über die Pflichten und Verantwortungen der Betreiber von explosionsgeschützten
elektrischen Betriebsmitteln. |
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Grundsätzlich gehört
zu den Aufgaben des Betreibers |
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- zu prüfen, ob die
ElexV anzuwenden ist
- die Beachtung der Ex-Richtlinien
- die Festlegung der Gefahrenbereiche |
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Explosionsgefährdete
Bereiche |
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Explosionsgefährdete
Bereiche sind Bereiche, in denen Explosionsgefahr herrscht, d.h. in
denen aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse
gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann.
Der Umfang der notwendigen Schutzmaßnahmen wird durch die Wahrscheinlichkeit
des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
bestimmt. Diese Gefahrenbereiche werden gemäß der bestehenden
Richtlinien in Zonen unterteilt. Für Gase, Nebel und Dämpfe
gelten die nachfolgend genannten Zonen: |
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Zone 0 |
umfasst Bereiche, in denen gefährliche
explosionsfähige Atmosphäre
ständig oder langzeitig vorhanden ist.
Hierzu zählen z.B. das Innere von Behältern, Rohrleitungen
und Apparaturen. |
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Zone 1 |
umfasst Bereiche, in denen damit zu
rechnen ist, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
gelegentlich auftritt.
Hierzu zählen z.B. die nähere Umgebung von Zone 0-Bereichen,
Füllstationen, Entlüftungsleitungen, Domschächten und
Auffangräumen von Tanks. |
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Zone 2 |
umfasst Bereiche, in denen damit zu
rechnen ist, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
nur selten und dann auch nur kurzzeitig auftritt.
Hierzu zählen die Bereiche, die Zone 0 und Zone 1 umgeben. |
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